Die Anwälte

Daniel Welink

Fachanwalt für Arbeitsrecht

T 0251 / 33012
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Tätigkeitsschwerpunkte

  • Außergerichtliche Beratung von Mitbestimmungsgremien aller Ebenen (insbes. BR, GBR, KBR, EBR)
  • Verfahrensbevollmächtigter in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Sachverständiger der Betriebsratsseite nach §§ 80 III, 111 S. 2 BetrVG
  • Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten
  • Beisitzer in Einigungstellen
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Referent in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Seminaren
  • nachhaltige Ausrichtung der Betriebsratsarbeit
  • Erstellung und Verhandlung von kollektivrechtlichen Vereinbarungen

 

Nicole Kiss

Fachanwältin für Arbeitsrecht

T 0251 / 33012
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Tätigkeitsschwerpunkte

  • Vertretung und Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten
    • in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
    • bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
    • bei Umstrukturierungen, z.B. Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beisitzerin in Einigungsstellen
  • Erstellung von Rechtsgutachten (z.B. Möglichkeit zur Gründung eines Konzernbetriebsrats)
  • Beratung von Schwerbehindertenvertretungen
  • Referentin für arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen (auch aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung)
  • Vertretung von Arbeitnehmern in individualrechtlichen Angelegenheiten (Aufhebungsverträge, Zahlungsansprüche, Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen, Zeugnisse etc.)

Mariela Frenz

Fachanwältin für Arbeitsrecht

T 0251 / 33012
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Tätigkeitsschwerpunkte

  • Vertretung und Beratung von Betriebsratsgremien
    • in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
    • bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
    • bei Umstrukturierungen, z.B. Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
  • Erstellung von Rechtsgutachten (z.B. Zulässigkeit rückwirkender Kürzung tarifvertraglicher Ansprüche)
  • Beisitzerin in Einigungsstellen
  • Referentin für arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen
  • Vertretung und Beratung von Arbeitnehmern in individualrechtlichen Angelegenheiten (Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Zahlungsansprüche, Abmahnungen, Zeugnisse etc.)

„Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht.“